"Österreichs größte Biermarke Gösser darf ihren Brauprozess nicht mehr als CO2-neutral bewerben."
Was ist geschehen? In einer großen Werbekampagne hat Gösser auf Flaschen-Etiketten, Online-Sujets und in tausenden Fernsehwerbespots mit "100% CO2-neutral gebraut" geworben. Gösser unterschlug dabei: Die frische Gerste muss vor dem Einsatz im Brauprozess behandelt werden. Dieser Schritt wird auch bei Gösser-Bier unter Verwendung von Methangas (Erdgas) durchgeführt (ein nicht CO2-neutraler, fossiler Energieträger). Ich habe gegen diese Werbebehauptungen im Auftrag des VKI (Verein für Konsumenteninformation) Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung eingebracht.
Das LG Linz hat (seit August 2023 rechtskräftig) entschieden. Die Brauunion (Gösser) muss diese Werbung unterlassen, es sei denn sie stellen ausreichend klar, dass nicht der gesamte Herstellungsprozess ab Ernte CO2 neutral erfolgt, sondern Methangas (Erdgas) eingesetzt wird. Gösser wurde auch dazu verurteilt, das verlorene Urteil auf eigene Kosten auf ihrer eigenen Website veröffentlichen.
Weiterführende Informationen zum Urteil. Die Zeitschrift Profil, die Kleine Zeitung, das Bundesministerium, die Zeitschrift Der Standard, die
Zeitschrift Heute, die Zeitschrift
Kurier, und der ORF
haben über das Verfahren berichtet. Das Verfahren wurde für den Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt. Den Bericht des Vereins für Konsumenteninformation über dieses Verfahren finden Sie hier und das Urteil im Volltext hier.
Verfahrensvertreter: Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M.
Was ist geschehen? In einer großen Werbekampagne hat Gösser auf Flaschen-Etiketten, Online-Sujets und in tausenden Fernsehwerbespots mit "100% CO2-neutral gebraut" geworben. Gösser unterschlug dabei: Die frische Gerste muss vor dem Einsatz im Brauprozess behandelt werden. Dieser Schritt wird auch bei Gösser-Bier unter Verwendung von Methangas (Erdgas) durchgeführt (ein nicht CO2-neutraler, fossiler Energieträger). Ich habe gegen diese Werbebehauptungen im Auftrag des VKI (Verein für Konsumenteninformation) Unterlassungsklage wegen irreführender Werbung eingebracht.
Das LG Linz hat (seit August 2023 rechtskräftig) entschieden. Die Brauunion (Gösser) muss diese Werbung unterlassen, es sei denn sie stellen ausreichend klar, dass nicht der gesamte Herstellungsprozess ab Ernte CO2 neutral erfolgt, sondern Methangas (Erdgas) eingesetzt wird. Gösser wurde auch dazu verurteilt, das verlorene Urteil auf eigene Kosten auf ihrer eigenen Website veröffentlichen.
Weiterführende Informationen zum Urteil. Die Zeitschrift Profil, die Kleine Zeitung, das Bundesministerium, die Zeitschrift Der Standard, die
Zeitschrift Heute, die Zeitschrift
Kurier, und der ORF
haben über das Verfahren berichtet. Das Verfahren wurde für den Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt. Den Bericht des Vereins für Konsumenteninformation über dieses Verfahren finden Sie hier und das Urteil im Volltext hier.
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