Servicepauschale - Wie erhalte ich mein Geld zurück?
  


Was ist eine Servicepauschale? Die meisten Telekom-Anbieter verrechnen neben dem monatlichen Preis zusätzlich eine jährliche Servicepauschale (zB "€ 29,90 jährliche Servicepauschale"). Verbraucher haben Anspruch darauf, dass Anbieter sämtliche Beträge rückwirkend bis 2011 zurückzahlen (gilt auch für Alt-Verträge, die bereits beendet sind).

Was ist der rechtliche Hintergrund? Laut OGH-Urteil (Oberster Gerichtshof - 4 Ob 62/22d und 4 Ob 59/22p vom 18.10.2022) ist die Verrechnung von Servicepauschalen unzulässig. Dieses weitere fixe Entgelt (für wirtschaftlich nicht gesondert werthaltige Leistungen) ist sachlich nicht gerechtfertigt und daher gröblich benachteiligend (die Vereinbarung ist unwirksam). Dazu kommt ein bereits im Dezember 2021 ergangenes OGH Urteil (4 Ob 86/21g), das einen Telekom-Anbieter (A1 Telekom Austria AG) zur Einrechnung der Servicepauschale in den monatlichen Gesamtpreis verpflichtet hat. Daraus ist ableitbar, dass die Servicepauschale als „Extrazahlung“ iSd Art 22 VR-RL einzustufen ist (keine Vorteile/Zusatzleistungen für Kunden; vgl auch "sonstige Kosten" iSd Art 6 Abs 6 VR-RL). Der Anbieter muss daher die gesonderte Zustimmungserklärung des Kunden einholen, um die Zahlung wirksam zu vereinbaren ("Opt-In", z.B. durch aktives Anhaken: "Ich stimme ausdrücklich den Zusatzkosten von € 27,00 jährlich zu."). Diese gesonderte Zustimmungserklärung hat kein Anbieter erfüllt. Daher können Verbraucher die bezahlten Servicepauschalen zurückholen (Art 28 Abs 2 VR-RL, § 879 Abs 3 ABGB). Weitere Informationen habe ich in einem Artikel im MANZ-Verlag veröffentlicht. Den Kurzbericht finden Sie hier.

Was können Sie tun? Sie können Ihren Anbieter (Drei, A1, Magenta, und auch andere, wie insb. MTEL, ASAK, Kabelplus oder Salzburg AG) selbst zur Rückzahlung auffordern.

Ein Muster-E-Mail finden Sie hier .

Alle Kund:innen, die zunächst zurückgewiesen worden sind, haben mit unserer Vertretung vor Gericht alle Servicepauschalen zurückerhalten. Die Anbieter haben auch die Verfahrenskosten bezahlt (betrifft Verfahren mit außergerichtlicher Aufforderung und nach Ablehnung durch die Anbieter). Konsument:innen mussten nichts bezahlen und erhielten die Servicepauschalen zurück.

Die Rückforderung war bisher für alle Konsumenten, die außergerichtlich von den Anbietern zurückgewiesen worden sind, kostenlos (www.servicepauschale.at).

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