"Neuro Socks hat Konsumenten über gesundheitsfördernde Wirkungen getäuscht."
Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M.
- aktualisiert am 2.1.2023 -
Kurze Zusammenfassung vorweg: Ich habe im Auftrag des VKI (Verein für Konsumenteninformation) Verfahren gegen Neuro Socks GmbH und Media Shop GmbH geführt (LG Wiener Neustadt 60 Cg 59/20m und 20 Cg 45/21k).
Das Gerichts-Gutachten hat klargestellt: Es gab nie einen ausreichenden wissenschaftlichen Beleg für die Wirkung der Socken.
Alle Personen, die das Produkt wegen der angeblich wissenschaftlich belegten Wirkungen gekauft haben, können bezahlte Beträge jetzt zurückzufordern.
Mediashop, Neckermann, BIPA, PAGRO, Libro sowie Neuro Socks GmbH u.v.m. verkaufen seit 5 Jahren "Neuro-Socken" mit angeblich gesundheitsfördernder Wirkung. Angeblich ist in den Socken ein Muster eingewebt, das in sechs Jahren Forschung und basierend „auf 45 Jahren Forschung in der Neuromuskulärwissenschaft“ entwickelt wurde. Angeblich sind die Socken "durch Studien auf Wirksamkeit getestet“. Die Wirkung ist angeblich „wissenschaftlich in unabhängigen Tests nachgewiesen“.
Jetzt hat das Gerichtsverfahren hervorgebracht: Das alles ist frei erfunden und falsch. Die Behauptung, das eingewebte Muster löse „im Hirnstamm die Homöostase“ (altgriechisch für „Gleichstand“) aus, wodurch Schmerzen (insb. Fuß- und Rückenschmerzen) reduziert, Kraft und Ausdauer erhöht werden und der Träger erhöhte Bewegungsfreiheit, Stabilität und Balance erhält, ist wissenschaftlich nicht belegt. Die Werbebehauptungen waren Unsinn.
Dennoch hat Neuro Socks/Media Shop diese Behauptungen im Fernsehen (insb in tausenden Dauerwerbesendungen) und über ihre Verkäufer mündlich österreichweit flächendeckend verbreitet und die Socken österreichweit millionenfach verkauft (insb über MediaMarkt, Neckermann, BIPA, PAGRO und Libro).
Wirken die Socken?
Nein.
Das Gerichtsgutachten bestätigt: Es gibt keine nachgewiesenen Wirkungen.
Das hat zur Folge, dass sämtliche Kosumenten, die die Produkte auf Basis der aktuellen Information nicht gekauft hätten, die von ihnen bezahlten Beträge zurückfordern können (Hinweis: Das geht selbst dann, wenn die Socken gebraucht sind oder Sie die Socken mittlerweile sogar bereits weggeworfen haben!)
Zusammenfassend:
Die falschen Angaben machen sämtliche Kaufverträge anfechtbar. Kunden erhalten das bezahlte Geld zurück.
Wie sicher darf ich mir sein? Das in den Gerichtverfahren vorliegende Gutachten ist eindeutig. Die Aussagen von Neuro Socks und Media Shop sind (gutachertlich bestätigt): falsch.
Kontaktieren Sie uns und holen Sie sich den Kaufpreis zurück.
Am 8.11.2023 hat mich Neuro Socks GmbH zur Klarstellung aufgefordert:
Weiterführende Informationen anfordern unter der Hotline (zum Ortstarif) +43 1 402 48 48 oder unter office@strohmayer-rechtsanwalt.at.
Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M.
- veröffentlicht am 2.1.2023 -
Kurze Zusammenfassung vorweg: Ich habe im Auftrag des VKI (Verein für Konsumenteninformation) Verfahren gegen Neuro Socks GmbH und Media Shop GmbH geführt (LG Wiener Neustadt 60 Cg 59/20m und 20 Cg 45/21k).
Das Gerichts-Gutachten hat klargestellt: Es gab nie einen ausreichenden wissenschaftlichen Beleg für die Wirkung der Socken.
Alle Personen, die das Produkt wegen der angeblich wissenschaftlich belegten Wirkungen gekauft haben, können bezahlte Beträge jetzt zurückzufordern.
Mediashop, Neckermann, BIPA, PAGRO, Libro sowie Neuro Socks GmbH u.v.m. verkaufen seit 5 Jahren "Neuro-Socken" mit angeblich gesundheitsfördernder Wirkung. Angeblich ist in den Socken ein Muster eingewebt, das in sechs Jahren Forschung und basierend „auf 45 Jahren Forschung in der Neuromuskulärwissenschaft“ entwickelt wurde. Angeblich sind die Socken "durch Studien auf Wirksamkeit getestet“. Die Wirkung ist angeblich „wissenschaftlich in unabhängigen Tests nachgewiesen“.
Jetzt hat das Gerichtsverfahren hervorgebracht: Das alles ist frei erfunden und falsch. Die Behauptung, das eingewebte Muster löse „im Hirnstamm die Homöostase“ (altgriechisch für „Gleichstand“) aus, wodurch Schmerzen (insb. Fuß- und Rückenschmerzen) reduziert, Kraft und Ausdauer erhöht werden und der Träger erhöhte Bewegungsfreiheit, Stabilität und Balance erhält, ist wissenschaftlich nicht belegt. Die Werbebehauptungen waren Unsinn.
Dennoch hat Neuro Socks/Media Shop diese Behauptungen im Fernsehen (insb in tausenden Dauerwerbesendungen) und über ihre Verkäufer mündlich österreichweit flächendeckend verbreitet und die Socken österreichweit millionenfach verkauft (insb über MediaMarkt, Neckermann, BIPA, PAGRO und Libro).
Wirken die Socken?
Nein.
Das Gerichtsgutachten bestätigt: Es gibt keine nachgewiesenen Wirkungen.
Das hat zur Folge, dass sämtliche Kosumenten, die die Produkte auf Basis der aktuellen Information nicht gekauft hätten, die von ihnen bezahlten Beträge zurückfordern können (Hinweis: Das geht selbst dann, wenn die Socken gebraucht sind oder Sie die Socken mittlerweile sogar bereits weggeworfen haben!)
Zusammenfassend:
Die falschen Angaben machen sämtliche Kaufverträge anfechtbar. Kunden erhalten das bezahlte Geld zurück.
Wie sicher darf ich mir sein? Das in den Gerichtverfahren vorliegende Gutachten ist eindeutig. Die Aussagen von Neuro Socks und Media Shop sind (gutachertlich bestätigt): falsch.
Kontaktieren Sie uns und holen Sie sich den Kaufpreis zurück.
Am 8.11.2023 hat mich Neuro Socks GmbH zur Klarstellung aufgefordert:
Weiterführende Informationen anfordern unter der Hotline (zum Ortstarif) +43 1 402 48 48 oder unter office@strohmayer-rechtsanwalt.at.
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