"The Casual Lounge (iMedia888 GmbH) bedient sich problematischer Geschäftspraktiken - zum Nachteil der Verbraucher"
Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M.
Achtung Abofalle! Lesen Sie hier, wie Sie sich gegen eine kostenpflichtige Vertragsverlängerung von „The Casual Lounge“ wehren können.
Wichtig: Wir haben vor Gericht alle bisher geführten (insgesamt sieben) Verfahren zur Gänze gewonnen. Beispielsweise im Verfahren zu GZ 15 C 654/19i hat iMedia888 GmbH (diese steht hinter "thecasuallounge") über einen Zeitraum von 2016 bis 2019 für behauptete (mehrmalige) Verlängerungen der Premium-Mitgliedschaft unseres Mandanten insgesamt einen Betrag von knapp € 600,00 abgebucht. Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien hat entschieden, dass imedia888 GmbH sämtliche abgebuchten Beträge dem Konsumenten zurückzahlen muss. Das Verfahren war für den Konsumenten kostenlos - imedia888 GmbH hat die Kosten und die abgebuchten Beträge zur Gänze bezahlt.
Immer öfter erreichen uns Anfragen von Konsumenten, die eine VIP-Mitgliedschaft bei „The Casual Lounge“ gekauft haben. Der Ablauf ist immer derselbe. Zuerst interessieren sich Konsumenten aufgrund der Aufmachung der Website für die kostenfreie Mitgliedschaft. Kurz darauf müssen sie erkennen, dass die sogenannten „Basisleistungen“ nicht dazu berechtigen, andere Mitglieder zu kontaktieren. Also entscheiden sie sich für eine kostenpflichtige VIP-Mitgliedschaft. Doch was passiert dann? Die iMedia888 GmbH (welche hinter „thecasuallounge.at“, „thecasuallounge.de“ und „thecasuallounge.ch“ steckt) behält sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, die VIP-Mitgliedschaft bei nicht rechtzeitiger Kündigung automatisch zu verlängern – und dies laut Erfahrungsberichten vieler Konsumenten zu unverschämt hohen Kosten!
Die Verlängerung ist jedoch nach unserer Prüfung rechtlich nicht zulässig.
Gemäß § 6 Abs 1 Z 2 KSchG müsste die iMedia888 GmbH ihre Mitglieder rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist ausreichend deutlich davor warnen, dass sich der Vertrag verlängern wird, falls der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird. Insbesondere müsste die iMedia888 GmbH gemäß dieser Bestimmung ausreichend deutlich auf die Frist hinweisen, welche noch zur Kündigung bleibt.
Was aber macht iMedia888 GmbH stattdessen?
Unter 2c) der AGB findet sich die Information, dass das VIP-Produkt automatisch um die bei Abschluss ausgewählte Laufzeit verlängert wird, sofern keine „gültige“ Kündigung laut 2d) der AGB vorliegt.
Nach 2d) der AGB müssen Kündigungen laut der iMedia888 GmbH, um „gültig“ zu sein, Emaildresse, Nickname, Angabe eines Kündigungsgrundes, Kündigungs-ID und Unterschrift enthalten. Überdies hält die iMedia888 GmbH fest: „ERFOLGT DIE KÜNDIGUNG NICHT RECHTZEITIG ODER UNVOLLSTÄNDIG (NUR WENN IHR KÜNDIGUNGSSCHREIBEN ALLE OBEN GENANNTEN MERKMALE ENTHÄLT, KÖNNEN WIR DIESES REIBUNGSLOS BEARBEITEN), SO VERLÄNGERT SICH DAS VON IHNEN GEWÄHLTE PRODUKT. DIE VORTEILE AUS IHRER VIP-MITGLIEDSCHAFT BLEIBEN IHNEN SOLANGE ERHALTEN, BIS EIN GÜLTIGES KÜNDIGUNGSSCHREIBEN BEI UNS EINGEGANGEN IST.“
Die Kündigung eines VIP-Produktes wird damit für den Konsumenten erheblich erschwert.
Was bedeutet dies nun?
Jede bisherige Verlängerung Ihrer Mitgliedschaft ist rückwirkend unwirksam und Sie müssen die dafür bereits bezahlten Beträge zurückerhalten bzw. müssen nichts mehr bezahlen. Dies wurde auch bereits rechtskräftig im Verfahren zu GZ 15 C 654/19i vor dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien entschieden. Hier konnten wir am 19.02.2020 für unsere Mandantschaft ein positives Urteil erwirken, das Verfahren gegen die iMedia888 GmbH ist mittlerweile rechtskräftig beendet. In diesem Fall hat die iMedia888 GmbH sporadisch und über einen Zeitraum von 2016 bis 2019 für behauptete (mehrmalige) Verlängerungen der Premium-Mitgliedschaft um jeweils 3 Monate insgesamt einen Betrag von knapp € 600,00 abgebucht.
Die iMedia888 GmbH hat sowohl diesen Betrag als auch die Kosten unseres Einschreitens bezahlt.
Was können Sie tun, wenn auch Sie in die Abofalle getreten sind?
• Erklären Sie schriftlich per Einschreiben den Rücktritt vom Vertrag und erklären Sie vorsichtshalber darin auch die Kündigung zum frühest möglichen Zeitpunkt.
• Wurde Ihnen bereits eine Mahnung geschickt? Wir empfehlen, nicht darauf zu reagieren. (Um Ihre Situation jedoch abschließend beurteilen zu können, sollten Sie die Unterlagen von einem Rechtsanwalt prüfen lassen).
• Wurde Ihnen bereits etwas von Ihrer Kreditkarte abgebucht? Kontaktieren Sie Ihr Kreditinstitut und sorgen Sie dafür, dass keine weiteren Beträge mehr abgebucht werden können.
Rufen Sie uns an und wir helfen Ihnen! Gerne bieten wir auch Videokonferenz-Termine an!
Kostenlose Erstinformationen anfordern unter der Hotline +43 1 402 48 48 oder unter office@strohmayer-rechtsanwalt.at. Ich nehme mir gerne für Sie Zeit und bespreche Ihren Fall mit Ihnen per Telefon - ohne dass dafür gleich Kosten anfallen.
Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M.
Achtung Abofalle! Lesen Sie hier, wie Sie sich gegen eine kostenpflichtige Vertragsverlängerung von „The Casual Lounge“ wehren können.
Wichtig: Wir haben vor Gericht bereits gewonnen. Im Verfahren zu GZ 15 C 654/19i hat iMedia888 GmbH (diese steht hinter "thecasuallounge") über einen Zeitraum von 2016 bis 2019 für behauptete (mehrmalige) Verlängerungen der Premium-Mitgliedschaft meines Mandanten insgesamt einen Betrag von knapp € 600,00 abgebucht. Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien hat entschieden, dass imedia888 GmbH sämtliche abgebuchten Beträge meinem Mandanten zurückzahlen muss, über den gesamten Zeitraum. Das Verfahren war für meinen Mandanten im Ergebnis kostenlos - imedia888 GmbH hat in der Folge die Kosten und die abgebuchten Beträge zur Gänze bezahlt.
Immer öfter erreichen uns Anfragen von Konsumenten, die eine VIP-Mitgliedschaft bei „The Casual Lounge“ gekauft haben. Der Ablauf ist immer derselbe. Zuerst interessieren sich Konsumenten aufgrund der Aufmachung der Website für die kostenfreie Mitgliedschaft. Kurz darauf müssen sie erkennen, dass die sogenannten „Basisleistungen“ nicht dazu berechtigen, andere Mitglieder zu kontaktieren. Also entscheiden sie sich für eine kostenpflichtige VIP-Mitgliedschaft. Doch was passiert dann? Die iMedia888 GmbH (welche hinter „thecasuallounge.at“, „thecasuallounge.de“ und „thecasuallounge.ch“ steckt) behält sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vor, die VIP-Mitgliedschaft bei nicht rechtzeitiger Kündigung automatisch zu verlängern – und dies laut Erfahrungsberichten vieler Konsumenten zu unverschämt hohen Kosten!
Die Verlängerung ist jedoch nach unserer Prüfung rechtlich nicht zulässig.
Gemäß § 6 Abs 1 Z 2 KSchG müsste die iMedia888 GmbH ihre Mitglieder rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist ausreichend deutlich davor warnen, dass sich der Vertrag verlängern wird, falls der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird. Insbesondere müsste die iMedia888 GmbH gemäß dieser Bestimmung ausreichend deutlich auf die Frist hinweisen, welche noch zur Kündigung bleibt.
Was aber macht iMedia888 GmbH stattdessen?
Unter 2c) der AGB findet sich die Information, dass das VIP-Produkt automatisch um die bei Abschluss ausgewählte Laufzeit verlängert wird, sofern keine „gültige“ Kündigung laut 2d) der AGB vorliegt.
Nach 2d) der AGB müssen Kündigungen laut der iMedia888 GmbH, um „gültig“ zu sein, Emaildresse, Nickname, Angabe eines Kündigungsgrundes, Kündigungs-ID und Unterschrift enthalten. Überdies hält die iMedia888 GmbH fest: „ERFOLGT DIE KÜNDIGUNG NICHT RECHTZEITIG ODER UNVOLLSTÄNDIG (NUR WENN IHR KÜNDIGUNGSSCHREIBEN ALLE OBEN GENANNTEN MERKMALE ENTHÄLT, KÖNNEN WIR DIESES REIBUNGSLOS BEARBEITEN), SO VERLÄNGERT SICH DAS VON IHNEN GEWÄHLTE PRODUKT. DIE VORTEILE AUS IHRER VIP-MITGLIEDSCHAFT BLEIBEN IHNEN SOLANGE ERHALTEN, BIS EIN GÜLTIGES KÜNDIGUNGSSCHREIBEN BEI UNS EINGEGANGEN IST.“
Die Kündigung eines VIP-Produktes wird damit für den Konsumenten erheblich erschwert.
Was bedeutet dies nun?
Jede bisherige Verlängerung Ihrer Mitgliedschaft ist rückwirkend unwirksam und Sie müssen die dafür bereits bezahlten Beträge zurückerhalten bzw. müssen nichts mehr bezahlen. Dies wurde auch bereits rechtskräftig im Verfahren zu GZ 15 C 654/19i vor dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien entschieden. Hier konnten wir am 19.02.2020 für unsere Mandantschaft ein positives Urteil erwirken, das Verfahren gegen die iMedia888 GmbH ist mittlerweile rechtskräftig beendet. In diesem Fall hat die iMedia888 GmbH sporadisch und über einen Zeitraum von 2016 bis 2019 für behauptete (mehrmalige) Verlängerungen der Premium-Mitgliedschaft um jeweils 3 Monate insgesamt einen Betrag von knapp € 600,00 abgebucht.
Die iMedia888 GmbH hat sowohl diesen Betrag als auch die Kosten unseres Einschreitens bezahlt.
Was können Sie tun, wenn auch Sie in die Abofalle getreten sind?
• Erklären Sie schriftlich per Einschreiben den Rücktritt vom Vertrag und erklären Sie vorsichtshalber darin auch die Kündigung zum frühest möglichen Zeitpunkt.
• Wurde Ihnen bereits eine Mahnung geschickt? Wir empfehlen, nicht darauf zu reagieren. (Um Ihre Situation jedoch abschließend beurteilen zu können, sollten Sie die Unterlagen von einem Rechtsanwalt prüfen lassen).
• Wurde Ihnen bereits etwas von Ihrer Kreditkarte abgebucht? Kontaktieren Sie Ihr Kreditinstitut und sorgen Sie dafür, dass keine weiteren Beträge mehr abgebucht werden können.
Rufen Sie uns an und wir helfen Ihnen! Gerne bieten wir auch Videokonferenz-Termine an!
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