Servicepauschale zurückfordern von bob
  


Verbraucher, die bob selbst zur Rückzahlung auffordern, erhalten die Antwort, dass bob (=gehört zu A1) der "Rechtsmeinung" ist, "dass die Servicepauschale nicht gegen geltendes Recht verstößt." Außerdem stellt bob die falsche Behauptung auf, dass ein Verbandsverfahren vor dem OGH abzuwarten wäre ("Es bleibt daher abzuwarten, wie der Oberste Gerichtshof in dieser Angelegenheit letztendlich entscheiden wird"). Anschließend fordert bob Dokumente ("Ausweiskopie") oder Kundennummer für eine Prüfung und dazugehöriges Kundenkennwort.

Das dient dazu, die Durchsetzung zu verzögern und Kunden zu verunsichern.

Wenn wir aber als Rechtsanwaltskanzlei ein Aufforderungsschreiben an bob schicken (dafür müssen Sie uns nichts bezahlen - siehe unten), ist plötzlich alles anders. bob verlangt dann keine zusätzlichen Dokumente und verweist nicht auf ein Verbandsverfahren, sondern bob stellt dann regelmäßig direkt Gutschriften über drei Servicepauschalen pro Vertrag aus und verrechnet zukünftig für Ihren Vertrag keine Servicepauschale mehr - ohne, dass Sie auf darüber hinausgehende Ansprüche verzichten oder sich vertaglich binden müssen; anschließend haben Sie wahlweise noch die Möglichkeit, die Auszahlung (statt Gutschrift - Sie haben Anspruch auf Rückzahlung in Bar) und fehlende Mehrbeträge noch in Zukunft geltend zu machen.

Jetzt bob-Aufforderungsschreiben beauftragen!

Sie müssen für den Versand des Aufforderungsschreibens nichts bezahlen! Sie verzichten dadurch auf nichts! Sie müssen auch nichts von der Erstattung abgeben!

bob leistet idR binnen 8-12 Wochen eine Gutschrift in der Höhe von bis zu € 120,00 pro Vertrag. Sie haben stattdessen Anspruch auf Barzahlung (sofort fällig) - und wir machen das auch im Anschluss gerne gerichtlich für Sie geltend. Viele Kunden können sich aber ein Gerichtsverfahren nicht leisten und für sie ist daher die Gutschrift eine gute (risiko- und kostenlose) Option. Für das Aufforderungsschreiben müssen Sie uns nichts bezahlen.
Wenn Sie sich vor 2024 bei bob angemeldet haben, mussten Sie ab ca. 2021 die Servicepauschale in Höhe von anfangs € 25,00 bezahlen. Sie erhalten (außer Sie haben nach 2024 den Tarif gewechselt) bis heute einmal jährlich eine erhöhte Rechnung mit der Servicepauschale. Diese Pauschale ist auf einer der zwölf monatlichen Rechnungen ersichtlich. Sie haben online in Ihrem bob-Kundenkonto Zugriff auf alle Rechnungen der letzten 18 Monate: Einmal im Jahr muss der Betrag erhöht gewesen sein - dort ist dann eine Servicepauschale auf der Rechnung zusätzlich aufgedruckt. Wenn Sie herausgefunden haben, wann Ihnen die Servicepauschale zuletzt verrechnet wurde, können Sie etwaige Rechnungen aus vergangenen Jahren, die Sie aufbewahrt haben, gezielt durchsuchen. Anfangs war der Zusatzbetrag ca € 25,00 (einmal jährlich zusätzlich auf einer Rechnung: "Mobile-Service-Pauschale"/"Internet-Service-Pauschale") - zuletzt war der Betrag (infolge Index-Anpassungen) bereits über € 30,00 zusätzlich pro Jahr.
Die Servicepauschale ist rechtswidrig und daher (das ist das Gesetz) zurückzuzahlen. Das bestätigen über 500 Verfahren, die unsere Kanzlei erfolgreich konkret gegen A1 (bob gehört zu A1) geführt hat. Wir haben zusätzlich viele Musterverfahren für den Verein für Konsumenteninformation geführt. Es gibt mittlerweile auch bereits zwei letztinstanzliche Urteile des Handelsgericht Wien aus dem Jahr 2025 die, die Rechtswidrigkeit der Servicepauschale rechtskräftig bestätigt haben (HG Wien 50 R 184/25b und 1 R 102/25h). Wir sind die erste Kanzlei österreichweit, die die Servicepauschale zurückgefordert hat. Wir führen bereits seit 2022 solche Verfahren. Wir haben mit Abstand die höchste Anzahl an Gerichtsverfahren geführt und abgeschlossen (siehe Abgeschlossene Verfahren). Insgesamt haben bereits über 5.000 Kunden haben mit unserem Einsatz die Servicepauschale samt Zinsen zurückerhalten (Stand: 1.12.2025).
Ganz klar: Nein. bob (A1) hat bereits im Oktober 2024 diesbezüglich eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Verein für Konsumenteninformation abgegeben. Auch Hutchison Drei und Magenta haben ähnliche Erklärungen abgegeben. Ihr Anbieter darf Sie nicht kündigen.
Wenn man sich auf die Korrespondenz mit bob einlässt und Ausweiskopie/Kundenkennwort übermittelt, macht bob schlussendlich zahlreiche "Angebote zur einvernehmlichen Bereinigung". Diese Angebote sind uns gut bekannt - bob macht das Angebot einer einmalige Gutschrift, wenn der Kunde auf weitergehende Ansprüche verzichtet. Die Formulierung dieser Angebote ist geschickt gewählt ("in Höhe der bezahlten Servicepauschalen"), weil sie offenlässt, auf wieviele Servicepauschalen man verzichten muss und ob Zinsen auch enthalten sind (gesetzlicher Anspruch auf 4 % Zinsen für zumindest die letzten drei Jahre).
  • Sie verzichten auf Restbeträge und Zinsen (bob schreibt, damit sind "Ihre Ansprüche hinsichtlich der jährlichen Servicepauschale (jährliche Entgelte) zu den Verträgen vollständig sowie endgültig bereinigt und verglichen").
  • Zudem bindet bob diese Angebote auch an weitere Bedingungen. Insbesondere fordert bob von Ihnen, dass Sie sich im Rahmen des Angebots für 2 weitere Jahre an einen bob Vertrag binden. Für bob ist die neuerliche Bindung von zwei Jahren sehr viel wert. Die bob-Vertragsangebote sind im Marktvergleich (insb HoT, Spusu) unserer Erfahrung nach teuer. Außerdem verzichten Sie damit auch auf Ihr Recht, Ihren Vertrag OHNE SERVICEPAUSCHALE, weiterhin zu behalten (kein Vertragswechsel - selber Vertrag ohne Servicepauschale).

Wenn wir aber als Rechtsanwaltskanzlei ein Aufforderungsschreiben an bob schicken (dafür müssen Sie uns nichts bezahlen - siehe unten), dann stellt bob regelmäßig direkt Gutschriften über drei Servicepauschalen pro Vertrag aus und verrechnet zukünftig für Ihren Vertrag keine Servicepauschale mehr - ohne, dass Sie auf darüber hinausgehende Ansprüche verzichten oder sich vertaglich binden müssen; anschließend haben Sie die Möglichkeit, weil Sie auf nichts verzichtet haben, die Auszahlung (statt Gutschrift - Sie haben Anspruch auf Rückzahlung in Bar) und fehlende Mehrbeträge geltend zu machen.