Verbraucher, die A1 selbst zur Rückzahlung auffordern, erhalten von A1 die falsche Information, dass ein Verbandsverfahren vor dem OGH abzuwarten wäre ("Es bleibt daher abzuwarten, wie der Oberste Gerichtshof in dieser Angelegenheit letztendlich entscheiden wird"). Anschließend fordert A1 oft Dokumente ("Ausweiskopie") oder Kundennummer für eine Prüfung und dazugehöriges Kundenkennwort.
Das dient dazu, die Rückforderung zu verzögern
und Kunden zu verunsichern.
Wenn wir Anwaltskanzlei ein Aufforderungsschreiben an A1 schicken (dafür müssen Sie uns nichts bezahlen - siehe unten), ist plötzlich alles anders. A1 verlangt keine zusätzlichen Dokumente und verweist nicht auf ein Verbandsverfahren, sondern A1 stellt dann regelmäßig direkt Gutschriften über
drei Servicepauschalen pro Vertrag aus und verrechnet zukünftig für Ihren Vertrag keine Servicepauschale mehr - ohne, dass Sie auf darüber hinausgehende Ansprüche verzichten oder sich vertraglich binden müssen; anschließend haben Sie wahlweise noch die Möglichkeit, die Auszahlung (statt Gutschrift - Sie haben Anspruch auf Auszahlung in Bar) und fehlende Mehrbeträge in Zukunft geltend zu machen.