"Die Werbung 'Gerade Zähne für nur 3 € am Tag - kurze Behandlungsdauer' ist irreführend, wenn der Unternehmer nicht ausreichend deutlich darauf hinweist, dass der Betrag - unabhängig von der Behandlungsdauer - jedenfalls 2 Jahre lang bezahlt werden muss."
Was ist geschehen? Der Zahnschinen-Anbieter SmileDirectClub (Online-Zahnschine) hat 2021 regelmäßig auf Facebook und Instagram geworben mit: „Gerade Zähne für nur 3 € am Tag - Kurze Behandlungsdauer von nur 4-6 Monaten“. Verbraucher rechnen angesichts der Ankündigung „Gerade Zähne für nur 3€ am Tag - Kurze Behandlungsdauer von nur 4-6 Monaten“ damit, dass sie – gerechnet auf die Behandlungsdauer von „4-6 Monaten“ – nur 3 € pro Tag bezahlen werden müssen. Wenn Verbraucher eine überschlagsmäßige Rechnung durchführen werden sie mit einer Gesamtbelastung von etwa € 500,00 rechnen (6*30*3 = € 540,00).
Tatsächlich - und das verheimlicht der Anbieter bis zum Bestellvorgang - steht der Gesamtpreis im Vorhinein fest und beträgt jedenfalls zumindest € 1.650,00 („Unser niedrigster Preis mit einer Einmalzahlung“). Alternativ ist eine Ratenzahlung ab € 31 monatlich möglich, wobei sich der Gesamtpreis in diesem Fall auf € 2.210,47 erhöht (72 Raten).
Das Gericht hat entschieden (seit Februar 2022 zur Gänze rechtskräftig und vollstreckbar): Aufgrund der oben dargestellten Werbung wird der Verbraucher über den tatsächlichen Preis getäuscht. Die vorgetäuschte Attraktivität des Angebots ist geeignet, Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie andernfalls (ohne Anführung des irreführenden Preises von „nur 3€ am Tag“) nicht getroffen hätten.
Urteilsveröffentlichung: Das Gericht hat auch entschieden, dass das Urteil zu veröffentlichen ist (zur Warnung von Verbrauchern und anderen Unternehmen, die ähnliche Praktiken anwenden). Das Urteil ist insbesondere in der österreichweit erscheinenden Kronen Zeitung zu veröffentlichen - und SmileDirectClub muss die Kosten dafür selbst tragen.
Weitere Informationen zum Urteil:
Der ORF hat hier über das Verfahren berichtet. Die Salzburger Nachrichten haben hier über das Verfahren berichtet. Das Verfahren wurde vom Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt. Den Bericht des Vereins für Konsumenteninformation über dieses Verfahren finden Sie hier.
Verfahrensvertreter: Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M.
Was ist geschehen? Der Zahnschinen-Anbieter SmileDirectClub (Online-Zahnschine) hat 2021 regelmäßig auf Facebook und Instagram geworben mit: „Gerade Zähne für nur 3 € am Tag - Kurze Behandlungsdauer von nur 4-6 Monaten“. Verbraucher rechnen angesichts der Ankündigung „Gerade Zähne für nur 3€ am Tag - Kurze Behandlungsdauer von nur 4-6 Monaten“ damit, dass sie – gerechnet auf die Behandlungsdauer von „4-6 Monaten“ – nur 3 € pro Tag bezahlen werden müssen. Wenn Verbraucher eine überschlagsmäßige Rechnung durchführen werden sie mit einer Gesamtbelastung von etwa € 500,00 rechnen (6*30*3 = € 540,00).
Tatsächlich - und das verheimlicht der Anbieter bis zum Bestellvorgang - steht der Gesamtpreis im Vorhinein fest und beträgt jedenfalls zumindest € 1.650,00 („Unser niedrigster Preis mit einer Einmalzahlung“). Alternativ ist eine Ratenzahlung ab € 31 monatlich möglich, wobei sich der Gesamtpreis in diesem Fall auf € 2.210,47 erhöht (72 Raten).
Das Gericht hat entschieden (seit Februar 2022 zur Gänze rechtskräftig und vollstreckbar): Aufgrund der oben dargestellten Werbung wird der Verbraucher über den tatsächlichen Preis getäuscht. Die vorgetäuschte Attraktivität des Angebots ist geeignet, Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die sie andernfalls (ohne Anführung des irreführenden Preises von „nur 3€ am Tag“) nicht getroffen hätten.
Urteilsveröffentlichung: Das Gericht hat auch entschieden, dass das Urteil zu veröffentlichen ist (zur Warnung von Verbrauchern und anderen Unternehmen, die ähnliche Praktiken anwenden). Das Urteil ist insbesondere in der österreichweit erscheinenden Kronen Zeitung zu veröffentlichen - und SmileDirectClub muss die Kosten dafür selbst tragen.
Weitere Informationen zum Urteil:
Der ORF hat hier über das Verfahren berichtet. Die Salzburger Nachrichten haben hier über das Verfahren berichtet. Das Verfahren wurde vom Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt. Den Bericht des Vereins für Konsumenteninformation über dieses Verfahren finden Sie hier.
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