"Auch bei Stornierung kurz vor Bekanntwerden der Reisewarnung: Geld zurück."
Klagevertreter: Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M.
Was ist geschehen? Der Verbraucher hat über einen Vermittler bei Tui Ende 2019 eine Pauschalreise (Flug und Unterkunft) für April 2020 nach Ägypten gebucht. Nach Auftreten der COVID19-Pandemie hat der Verbraucher am 12.3.2020 telefonisch beim Vermittler angefragt, wie es mit Stornomöglichkeiten bezüglich Corona-Krise aussieht. Der Ver- mittler hat ihm empfohlen, noch am selben Tag zu stornieren, weil auf diesem Weg eine Rückerstattung von 40% des Preises möglich wäre – bei einer Stornierung am folgenden Tag würde er nur noch 20% des Preises zurückerhalten. Daraufhin hat der Verbraucher den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag am 12.3.2020 gegenüber dem Vermittler aufgrund der Covid-Situation erklärt. Bereits am nächsten Tag, somit am 13.3.2020, sprach das BMEIA weltweit ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) im Zusammenhang mit der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) aus (dies galt auch für Ägypten). Tui hat zunächst dennoch nur 40% des Reisepreises zurückgezahlt.
Argumentation im Verfahren: Im Sinne eines hohen Verbraucherschutzniveaus (Erwägungsgrund 51) und angesichts der Gefährlichkeit des Coronavirus für den menschlichen Organismus (bzw. darüber bereits damals 4 bestehender Unsicherheiten) sowie der Gefahr einer Infektion am Bestimmungsort, ist anzunehmen, dass die Pandemie die Durchführung der Pauschalreise (Reisezeitraum von 22.3.2020 bis 5.4.2020) bereits am 12.3.2020 vorhersehbar iSd Art 12 Abs 2 Pauschalreise-RL erheblich beeinträchtigt hat. Dass der Verbraucher diese Situation bereits am 12.3.2020 richtig eingeschätzt hat (die Reise konnte in der Folge tatsächlich nicht stattfinden), kann ihm nicht zum Nachteil gereichen (das wäre aber der Fall, wenn der von ihm am 12.3.2020 erklärte Rücktritt dazu führen würde, dass er nur nur 40% des Reisepreises erhält - also eine Stornogebühr bezahlen muss).
Verfahrensergebnis: Aufgrund der eingebrachten Klage hat Tui den gesamten Reisepreis sogleich ersetzt.
Weitere Informationen zum Urteil:
Den Bericht des Vereins für Konsumenteninformation über dieses Verfahren finden Sie hier. Das Verfahren wurde vom Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt.
Klagevertreter: Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M.
Was ist geschehen? Der Verbraucher hat über einen Vermittler bei Tui Ende 2019 eine Pauschalreise (Flug und Unterkunft) für April 2020 nach Ägypten gebucht. Nach Auftreten der COVID19-Pandemie hat der Verbraucher am 12.3.2020 telefonisch beim Vermittler angefragt, wie es mit Stornomöglichkeiten bezüglich Corona-Krise aussieht. Der Ver- mittler hat ihm empfohlen, noch am selben Tag zu stornieren, weil auf diesem Weg eine Rückerstattung von 40% des Preises möglich wäre – bei einer Stornierung am folgenden Tag würde er nur noch 20% des Preises zurückerhalten. Daraufhin hat der Verbraucher den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag am 12.3.2020 gegenüber dem Vermittler aufgrund der Covid-Situation erklärt. Bereits am nächsten Tag, somit am 13.3.2020, sprach das BMEIA weltweit ein hohes Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 4) im Zusammenhang mit der zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) aus (dies galt auch für Ägypten). Tui hat zunächst dennoch nur 40% des Reisepreises zurückgezahlt.
Argumentation im Verfahren: Im Sinne eines hohen Verbraucherschutzniveaus (Erwägungsgrund 51) und angesichts der Gefährlichkeit des Coronavirus für den menschlichen Organismus (bzw. darüber bereits damals 4 bestehender Unsicherheiten) sowie der Gefahr einer Infektion am Bestimmungsort, ist anzunehmen, dass die Pandemie die Durchführung der Pauschalreise (Reisezeitraum von 22.3.2020 bis 5.4.2020) bereits am 12.3.2020 vorhersehbar iSd Art 12 Abs 2 Pauschalreise-RL erheblich beeinträchtigt hat. Dass der Verbraucher diese Situation bereits am 12.3.2020 richtig eingeschätzt hat (die Reise konnte in der Folge tatsächlich nicht stattfinden), kann ihm nicht zum Nachteil gereichen (das wäre aber der Fall, wenn der von ihm am 12.3.2020 erklärte Rücktritt dazu führen würde, dass er nur nur 40% des Reisepreises erhält - also eine Stornogebühr bezahlen muss).
Verfahrensergebnis: Aufgrund der eingebrachten Klage hat Tui den gesamten Reisepreis sogleich ersetzt.
Weitere Informationen zum Urteil:
Den Bericht des Vereins für Konsumenteninformation über dieses Verfahren finden Sie hier. Das Verfahren wurde vom Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt.
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