Clever Fit darf nicht mehr mit „19 € / 20 € / 1 €“ locken — ohne klaren Hinweis auf Bindung und Folgekosten
Das Gericht hat zugunsten des VKI entschieden. Clever Fit darf in Österreich nicht mehr mit auffälligen Niedrigpreisen werben, wenn dabei nicht gleichzeitig und genauso sichtbar auf Mindestbindung und spätere Preiserhöhungen hingewiesen wird. Die Werbung von Clever Fit erzeugte laut Gericht einen sogenannten Anlockeffekt: Verbraucher wurden durch einen sehr niedrigen Preis zum Klicken oder Nachfragen verleitet, ohne dass schon im Blickfang klar wurde, dass damit eine längerfristige Bindung und später höhere Kosten verbunden sind. Das ist irreführend und unlautere Geschäftspraxis. Clever Fit darf nicht mehr groß mit extrem niedrigen Monats-Preisen werben, ohne gleichzeitig deutlich zu sagen: „Mindestvertragsdauer X Monate“ und „ab Datum Y kostet das Abo Z Euro“. Außerdem muss das Unternehmen das Urteil prominent veröffentlichen und die Verfahrenskosten tragen.Was Clever Fit nun nicht mehr tun darf
Warum das Gericht so entschieden hat
Weitere Folgen des Urteils
Kurz gesagt