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"Anbieter müssen bei 'Gratis-Handys' klar und deutlich auf sämtliche damit verbundenen Kosten hinweisen - ansonsten ist die Werbung irreführend."

UWG-Urteil gegen Magenta wegen irreführender "Gratis-Handys"

Klagevertreter: Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M.


Was ist geschehen? Magenta bewirbt "0 Euro-Handys". Tatsächlich sind folgende Kosten zu bezahlen:

  1. € 3,00 einmalig Urheberrechtsabgabe
  2. € 39,99 einmalig Aktivierungskosten
  3. 24 x € 54,99 monatliche Grundgebühr über die Mindestvertragsdauer von 24 Monaten
  4. € 24,99 jährlich Servicepauschale
Der Verein für Konsumenteninformation hat aufgrund dieser Werbung die Einbringung der Klage gegen Magenta beauftragt. Magenta soll insbesondere gezwungen werden, in Zukunft bei "0 Euro-Handys" klar zugeordnet und deutlich auf alle Zusatzkosten hinzuweisen.

Verfahrensergebnis: Das OLG Wien hat Magenta zur Unterlassung der "0 Euro-Handys"-Werbung verurteilt, es sei denn, Magenta weist in Zukunft bei "0 Euro-Handys" klar zugeordnet und deutlich auf alle Zusatzkosten hin (HG Wien vom 20.11.2020 zu GZ 11 Cg 14/20a und OLG Wien vom 26.2.2021 zu GZ 5 R 12/21b, betreffend diesen Urteilspunkt rechtskräftig).


Weitere Informationen zum Urteil finden Sie an folgenden Orten:

Der Kurier hat hier über das Verfahren berichtet. Der Standard hat hier über das Verfahren berichtet. Hier können Sie das Urteil im Volltext abrufen. Den Bericht des Vereins für Konsumenteninformation über dieses Verfahren finden Sie hier. Das Verfahren wurde vom Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt.

Jetzt kontaktieren

UWG-Urteil gegen Magenta wegen irreführender "Gratis-Handys"

Klagevertreter: Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M.


Was ist geschehen? Magenta bewirbt "0 Euro-Handys". Tatsächlich sind folgende Kosten zu bezahlen:

  1. € 3,00 einmalig Urheberrechtsabgabe
  2. € 39,99 einmalig Aktivierungskosten
  3. 24 x € 54,99 monatliche Grundgebühr über die Mindestvertragsdauer von 24 Monaten
  4. € 24,99 jährlich Servicepauschale
Der Verein für Konsumenteninformation hat aufgrund dieser Werbung die Einbringung der Klage gegen Magenta beauftragt. Magenta soll insbesondere gezwungen werden, in Zukunft bei "0 Euro-Handys" klar zugeordnet und deutlich auf alle Zusatzkosten hinzuweisen.

Verfahrensergebnis: Das OLG Wien hat Magenta zur Unterlassung der "0 Euro-Handys"-Werbung verurteilt, es sei denn, Magenta weist in Zukunft bei "0 Euro-Handys" klar zugeordnet und deutlich auf alle Zusatzkosten hin (HG Wien vom 20.11.2020 zu GZ 11 Cg 14/20a und OLG Wien vom 26.2.2021 zu GZ 5 R 12/21b, betreffend diesen Urteilspunkt rechtskräftig).


Weitere Informationen zum Urteil finden Sie an folgenden Orten:

Der Kurier hat hier über das Verfahren berichtet. Der Standard hat hier über das Verfahren berichtet. Hier können Sie das Urteil im Volltext abrufen. Den Bericht des Vereins für Konsumenteninformation über dieses Verfahren finden Sie hier. Das Verfahren wurde vom Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt.

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