"Geld zurück, wenn Sie vor Bekanntwerden der Reisewarnung gebucht haben."
Klagevertreter: Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M.
Was ist geschehen? Die Fluggäste haben am 13.11.2019 über den Vermittler COLUMBUS Business Travel GmbH bei Austrian Airlines einen Hinflug am 24.8.2020 von Wien nach Washington und einen Rückflug am 5.9.2020 von New York nach Wien zum Preis von € 2.085,64 gebucht. Anschließend hat das BMEIA für die gesamte USA Sicherheitsstufe 6 und damit eine Reisewarnung ausgesprochen. Diese Reisewarnung war jedenfalls zwischen 22.8.2020 und 12.11.2020 unverändert gültig). Sicherheitsstufe 6 ist die höchste Risikostufe. Mit E-Mail vom 18.8.2020 (6 Tage vor dem geplanten Abflug) haben die Fluggäste gegenüber dem Vermittler (mit Ersuchen um Weiterleitung an Austrian Airlines) erklärt, von der Reise wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückzutreten (unter Verweis auf die Reisewarnung). Austrian Airlines hat sich aber in der Folge geweigert, die Flugscheinkosten zur erstatten; der Flug wurde seitens der Airline ohne die beiden Fluggäste durchgeführt.
Verfahrensergebnis: Die Verbraucher haben Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten EUR 2.085,64. Der Zahlungsbefehl wurde rechtskräftig und vollstreckbar. Austrian Airlines hat den Betrag und die Verfahrenskosten bezahlt.
Übrigens: Dass der Flug trotz der Reisewarnung und eines damals zusätzlich bestehenden Einreiseverbots stattgefunden hat, ist darauf zurückzuführen, dass die US-Proklamation ("Proclamation Suspending Entry of Aliens - Section 3b) auch Ausnahmebestimmungen vorsieht und insb. US Amerikaner und Personen aus Israel diese Verbindungsflüge über Wien nützen. Offenbar entscheidet Austrian Airlines je nach Auslastung des konkreten Flugs, ob sie diesen annulliert.
Weitere Informationen zum Urteil:
Den Bericht des Vereins für Konsumenteninformation über dieses Verfahren finden Sie hier. Das Verfahren wurde vom Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt.
Klagevertreter: Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M.
Was ist geschehen? Die Fluggäste haben am 13.11.2019 über den Vermittler COLUMBUS Business Travel GmbH bei Austrian Airlines einen Hinflug am 24.8.2020 von Wien nach Washington und einen Rückflug am 5.9.2020 von New York nach Wien zum Preis von € 2.085,64 gebucht. Anschließend hat das BMEIA für die gesamte USA Sicherheitsstufe 6 und damit eine Reisewarnung ausgesprochen. Diese Reisewarnung war jedenfalls zwischen 22.8.2020 und 12.11.2020 unverändert gültig). Sicherheitsstufe 6 ist die höchste Risikostufe. Mit E-Mail vom 18.8.2020 (6 Tage vor dem geplanten Abflug) haben die Fluggäste gegenüber dem Vermittler (mit Ersuchen um Weiterleitung an Austrian Airlines) erklärt, von der Reise wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage zurückzutreten (unter Verweis auf die Reisewarnung). Austrian Airlines hat sich aber in der Folge geweigert, die Flugscheinkosten zur erstatten; der Flug wurde seitens der Airline ohne die beiden Fluggäste durchgeführt.
Verfahrensergebnis: Die Verbraucher haben Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten EUR 2.085,64. Der Zahlungsbefehl wurde rechtskräftig und vollstreckbar. Austrian Airlines hat den Betrag und die Verfahrenskosten bezahlt.
Übrigens: Dass der Flug trotz der Reisewarnung und eines damals zusätzlich bestehenden Einreiseverbots stattgefunden hat, ist darauf zurückzuführen, dass die US-Proklamation ("Proclamation Suspending Entry of Aliens - Section 3b) auch Ausnahmebestimmungen vorsieht und insb. US Amerikaner und Personen aus Israel diese Verbindungsflüge über Wien nützen. Offenbar entscheidet Austrian Airlines je nach Auslastung des konkreten Flugs, ob sie diesen annulliert.
Weitere Informationen zum Urteil:
Den Bericht des Vereins für Konsumenteninformation über dieses Verfahren finden Sie hier. Das Verfahren wurde vom Verein für Konsumenteninformation im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt.
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