"Parship und Elitepartner bedienen sich problematischer Geschäftspraktiken - zum Nachteil der Verbraucher."
Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M.
- zuletzt aktualisiert am 3. März 2020 - Achtung: Auf vielen Internetseiten finden Sie nur veraltete Informationen zum Thema Wertersatz - hier finden Sie im ersten Absatz ein Update mit dem neuesten Stand.
Update März 2020 Die AK (Arbeiterkammer) hatte 2018 eine Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof erstritten (4Ob179/18d), die bestätigt hat, dass die Verrechnung von "Wertersatz nach Kontakten" eindeutig widerrechtlich ist. In der Folge hat Parship, wenn Verbraucher ihren Rücktritt/Widerruf erklärt haben, seit 2018 keinen "Wertersatz" verrechnet. Jetzt (März 2020) hat sich das aber wieder geändert und vermehrt melden Verbraucher, die ihren Rücktritt/Widerruf rechtzeitig (binnen 14 Tagen) erklärt haben, dass Parship ihnen dafür wieder einen Wertersatz (in Höhe von bis zu € 100) verrechnet! Der Grund dafür? Die Rechtsfrage, ob der Wertersatz berechtigt ist, liegt derzeit beim Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-641/19, anhängig seit 30. August 2019). Der Europäische Gerichtshof wird (diesmal wirklich abschließend, denn dann gibt es kein höheres Gericht mehr) darüber erst noch entscheiden. Bis dahin, macht Parship nunmehr offenbar mit der (vom OGH bereits für unzulässig!) erklärten Praktik einfach weiter. Wann die Entscheidung durch den EuGH ergeht, ist nicht absehbar und kann sehr lange dauern. Die Rechtslage steht aber eindeutig nach wie vor zugunsten der Verbraucher (was insbesondere daran zu erkennen ist, dass sämtliche Verfahren bisher gewonnen wurden, das sind in Österreich und Deutschland bereits über 400).
Was ist passiert? Parship und Elitepartner (=PE Digital GmbH) bieten Online-Dating an. Voraussetzung zum Dating-Erfolg ist eine (kostenpflichtige) Premiummitgliedschaft. Binnen zwei Wochen nach Anmeldung darf es sich der Kunde aber nochmal anders überlegen - er darf die Mitgliedschaft grundlos stornieren/kündigen (§ 11 Abs 1 FAGG).
Was geschieht nach dem Widerruf (=Rücktritt/Stornierung)? Parship verrechnet bis zu € 300,00 oder mehr als "Wertersatz" für diverse (teils interne) Leistungen (z.B. "Erstellung eines Persönlichkeitsprofils). Das darf Parship unseres Erachtens nicht (keine werthafte Leistung). Parship und Elitepartner (=PE Digital GmbH) machen es aber trotzdem.
Was darf mir Parship bzw. Elitepartner nach Widerruf (=Rücktritt/Stornierung) verrechnen? Parship bzw. Elitepartner darf mir gemäß § 16 Abs 1 FAGG in Wahrheit nur einen Betrag von etwa € 1 bis € 2 in Rechnung stellen (pro Tag, an dem ich den Service genutzt habe). Eine überhöhte Rechnung muss ich nicht bezahlen. Zu viel bezahlte Beträge kann ich zurückfordern.
Wie sicher darf ich mir sein? Mein Kooperations-Anwalt hat aufgrund des Vorgehens von Parship bereits unzählige positive Urteile vor dem Amtsgericht Hamburg erreicht. Ich führe zahllose Verfahren gegen Parship und Elitepartner in ganz Österreich. Keiner der von mir vertretenen Mandantenmusste bisher den verlangten Wertersatz (nach vermittelten Kontakten) bezahlen.
Zusammengefasst. Es macht Sinn, sich zu wehren. Sie können zu Unrecht bezahlte Beträge zurückfordern. Ein Musterschreiben zur Abwehr der Ansprüche von Parship oder Elitepartner (=der PE Digital GmbH) gibt es hier. Sie können ein Informationsschreiben mit ausführlicheren Informationen bei mir anfordern - jederzeit und gratis unter office@strohmayer-rechtsanwalt.at oder unter der Hotline +43 1 402 48 48. Dieses beantwortet viele Fragen über Vorgehensweise und Erfahrungen.
Weiterführende Informationen anfordern unter der Hotline (zum Ortstarif) +43 1 402 48 48 oder unter office@strohmayer-rechtsanwalt.at.
Rechtsanwalt Mag. Matthias Strohmayer, LL.M.
- zuletzt aktualisiert am 3. März 2020 - Achtung: Auf vielen Internetseiten finden Sie nur veraltete Informationen zum Thema Wertersatz - hier finden Sie im ersten Absatz ein Update mit dem neuesten Stand.
Update März 2020 Die AK (Arbeiterkammer) hatte 2018 eine Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof erstritten (4Ob179/18d), die bestätigt hat, dass die Verrechnung von "Wertersatz nach Kontakten" eindeutig widerrechtlich ist. In der Folge hat Parship, wenn Verbraucher ihren Rücktritt/Widerruf erklärt haben, seit 2018 keinen "Wertersatz" verrechnet. Jetzt (März 2020) hat sich das aber wieder geändert und vermehrt melden Verbraucher, die ihren Rücktritt/Widerruf rechtzeitig (binnen 14 Tagen) erklärt haben, dass Parship ihnen dafür wieder einen Wertersatz (in Höhe von bis zu € 100) verrechnet! Der Grund dafür? Die Rechtsfrage, ob der Wertersatz berechtigt ist, liegt derzeit beim Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-641/19, anhängig seit 30. August 2019). Der Europäische Gerichtshof wird (diesmal wirklich abschließend, denn dann gibt es kein höheres Gericht mehr) darüber erst noch entscheiden. Bis dahin, macht Parship nunmehr offenbar mit der (vom OGH bereits für unzulässig!) erklärten Praktik einfach weiter. Wann die Entscheidung durch den EuGH ergeht, ist nicht absehbar und kann sehr lange dauern. Die Rechtslage steht aber eindeutig nach wie vor zugunsten der Verbraucher (was insbesondere daran zu erkennen ist, dass sämtliche Verfahren bisher gewonnen wurden, das sind in Österreich und Deutschland bereits über 400).
Was ist passiert? Parship und Elitepartner (=PE Digital GmbH) bieten Online-Dating an. Voraussetzung zum Dating-Erfolg ist eine (kostenpflichtige) Premiummitgliedschaft. Binnen zwei Wochen nach Anmeldung darf es sich der Kunde aber nochmal anders überlegen - er darf die Mitgliedschaft grundlos stornieren/kündigen (§ 11 Abs 1 FAGG).
Was geschieht nach dem Widerruf (=Rücktritt/Stornierung)? Parship verrechnet bis zu € 300,00 oder mehr als "Wertersatz" für diverse (teils interne) Leistungen (z.B. "Erstellung eines Persönlichkeitsprofils). Das darf Parship unseres Erachtens nicht (keine werthafte Leistung). Parship und Elitepartner (=PE Digital GmbH) machen es aber trotzdem.
Was darf mir Parship bzw. Elitepartner nach Widerruf (=Rücktritt/Stornierung) verrechnen? Parship bzw. Elitepartner darf mir gemäß § 16 Abs 1 FAGG in Wahrheit nur einen Betrag von etwa € 1 bis € 2 in Rechnung stellen (pro Tag, an dem ich den Service genutzt habe). Eine überhöhte Rechnung muss ich nicht bezahlen. Zu viel bezahlte Beträge kann ich zurückfordern.
Wie sicher darf ich mir sein? Mein Kooperations-Anwalt hat aufgrund des Vorgehens von Parship bereits unzählige positive Urteile vor dem Amtsgericht Hamburg erreicht. Ich führe zahllose Verfahren gegen Parship und Elitepartner in ganz Österreich. Keiner der von mir vertretenen Mandantenmusste bisher den verlangten Wertersatz (nach vermittelten Kontakten) bezahlen.
Zusammengefasst. Es macht Sinn, sich zu wehren. Sie können zu Unrecht bezahlte Beträge zurückfordern. Ein Musterschreiben zur Abwehr der Ansprüche von Parship oder Elitepartner (=der PE Digital GmbH) gibt es hier. Sie können ein Informationsschreiben mit ausführlicheren Informationen bei mir anfordern - jederzeit und gratis unter office@strohmayer-rechtsanwalt.at oder unter der Hotline +43 1 402 48 48. Dieses beantwortet viele Fragen über Vorgehensweise und Erfahrungen.
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